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Klinik Güssing

Kontakt:
Grazer Straße 15, 7540 Güssing
Telefon: 05 7979/31000, FAX 05 7979/319
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: https://www.gesundheit-burgenland.at/guessing/

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Klinik Güssing
Das Krankenhaus Güssing wurde erstmals im Jahre 1900 in Betrieb genommen, damals verfügte das Krankenhaus über 40 Betten. Seit 1993 gehört die Klinik Güssing zur Burgenländischen Krankenanstalten Ges.m.b.H. (KRAGES), nunmehr Gesundheit Burgenland und hat heute die Aufgabe der Standardversorgung der Bezirke Güssing und Jennersdorf. Das Krankenhaus wurde immer wieder erweitert und modernisiert, die technische Ausstattung ist am letzten Stand.

Darüber hinaus gehend ist die medizinische Versorgung stark auf die Bedürfnisse der älteren Generation in den südlichen Landesteilen fokussiert – etwa seit 2023 mit einem Departement Akutgeriatrie/Remobilisation.

In Güssing befindet sich die einzige Rheumatologie des Burgenlandes. In Zusammenschau mit der Akutgeriatrie und Remobilisation sowie mit der Orthopädie des Hauses ist der Standort ein Behandlungszentrum des Bewegungsapparates. Der Schwerpunkt der Orthopädie liegt auf Endoprothetik (geplanter Hüft- und Kniegelenksersatz).

In der Inneren Medizin liegen Schwerpunkte in der Behandlung von Diabetes mellitus und von Stoffwechselerkrankungen.

In Güssing befindet sich auch das Brustgesundheitszentrum Pannonia-Süd. Spezialisiert ist es auf Diagnose und Therapie von Mammakarzinomen (Brustkrebs).

Die therapeutischen Leistungen umfassen: Physiotherapie, Diätologie und klinische Psychologie.

Insgesamt stehen in der Klinik Güssing 106 Betten zur Verfügung. Derzeit sind knapp 340 MitarbeiterInnen aus den Berufsgruppen Medizin, Pflege, Therapie, Technik und Verwaltung im Haus beschäftigt.

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Wärmepreisdeckel - infos und antragstellung

Der Wärmepreis-Deckel ist eine Förderung des Landes für Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Bei der Berechnung der Förderhöhe des Wärmepreis-Deckels werden die Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt. Der Wärmepreisdeckel kann von 1. Jänner bis 31 Dezember 2024 beantragt werden!

>> Hier bekommen Sie alles Infos zur Antragstellung

 

 

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