Das Land Burgenland gewährt Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 16.09.2019) haben, zur teilweisen Abdeckung der Heizkosten in der Heizperiode 2019/2020 einen Heizkostenzuschuss. Anträge auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses sind unter Vorlage eines Einkommensnachweises ab 16.09.2019 bis 31.12.2019 bei der zuständigen Gemeinde zu stellen. Spätere Antragstellungen werden nicht mehr berücksichtigt.