Märkte in Güssing

Der Monatsmarkt findet jeden 1. Montag im Monat im Stadtzentrum statt.
Der Bauernmarkt findet jeden Freitag am Hauptplatz (gegenüber dem Rathaus) statt.
Der Flohmarkt findet jeden zweiten Samstag im Monat in der Schlossgasse und am Marktplatz statt

Kontakt für Monatsmarkt und Bauernmarkt:
Thomas Jandrasits
Telefon: 0664/4521914

Kontakt für Flohmarkt:
Franz Fabian
Telefon: 0664/4013231

Monatsmärkte 2025:
13. Jänner, 3. Feber, 3. März, 7. April, 5. Mai, 2. Juni, 7. Juli, 2. August (Portiunkula-Kirtag), 4. August, 1. September, 6. Oktober, 3. November, 1. Dezember

Flohmärkte 2025:
Erster Flohmarkt am 9. August, weitere Flohmärkte am 13. September, 11. Oktober, 8. November und 13. Dezember jeweils in der Zeit von 7 bis 12 Uhr


Marktordnung der Stadtgemeinde Güssing
für Monats-, Bauern- und Flohmarkt

§ 1 - Zeit und Dauer des Marktes (Markttermine)
Marktname: Monatsmarkt
Markttage: jeweils 1. Montag im Monat sowie am 2. August (Portiunkula-Kirtag)
Standaufbau: von 5.00 - 7.00 Uhr
Standabbau: von 12.00 - 13.00 Uhr
Marktzeiten: von 7.00 - 12.00 Uhr

Marktname: Bauernmarkt
Markttage: wöchentlich, jeden Freitag
Standaufbau: von 6.00 - 7.00 Uhr
Standabbau: von 12.00 - 13.00 Uhr
Marktzeiten: von 7.00 - 12.00 Uhr

Marktname: Flohmarkt
Markttage: jeden zweiten Samstag im Monat
Standaufbau: von 6.00 - 7.00 Uhr
Standabbau: von 12.00 - 13.00 Uhr
Marktzeiten: von 7.00 - 12.00 Uhr

§2 - Marktgebiet
Das Marktgebiet umfaßt folgend Flächen / Straßen / Gassenzüge:
Monatsmarkt u. 2. August: Hauptplatz, Franziskanerplatz, Clusiusplatz
Bauernmarkt: Hauptplatz
Flohmarkt: Schlossgasse und Marktplatz im Bereich GH Stelzmayer

§3 - Gegenstände des Marktverkehrs
Alle zum freien Verkehr bestimmten Waren können angeboten werden.

 

 

 

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Handwerkerbonus 2025

Die Antragstellung für den Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene hat mit 01.03.2025 begonnen. Es können Rechnungen mit Leistungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingebracht werden. Die Antragstellung mit Rechnungen in einem früheren Leistungszeitraum ist nicht mehr möglich. Sie haben auch 2025 die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen.

>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene

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