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Fahrtkostenzuschuss für Pendler:

Arbeitnehmerförderung im Burgenland
Für Frauen und Männer mit Hauptwohnsitz in Güssing und Arbeitsstätte außerhalb von Güssing kann beim Amt der Bgld. Landesregierung ein Fahrtkostenzuschuss beantragt werden. Die Gewährung eines Zuschusses hängt neben folgenden Kriterien auch vom jeweiligen Einkommen ab:

 

  • Schicht- Wechsel- oder Nachtdienst
  • Keine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und daher das KFZ verwendet werden muss
  • unzumutbare Gesamtfahrzeit der verfügbaren öffentl. Verkehrsmittel (z.B. über 2 Stunden Fahrzeit)
  • Sonstige Gründe


Der Antrag ist im Stadtamt Güssing erhältlich und muss bis spätestens 30. April 2015 für das vergangene Jahr 2014 beim Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 5 (Sozialabteilung), Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt eingebracht werden. Infos: 02682/600/2709.

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Wärmepreisdeckel - infos und antragstellung

Der Wärmepreis-Deckel ist eine Förderung des Landes für Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Bei der Berechnung der Förderhöhe des Wärmepreis-Deckels werden die Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt. Der Wärmepreisdeckel kann bis Ende des Jahres 2023 beantragt werden – es ist daher ausreichend Zeit vorgesehen, um die notwendigen Unterlagen zu sammeln und die Antragstellung durchzuführen!

>> Hier bekommen Sie alles Infos zur Antragstellung

 

 

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