Fahrtkostenzuschuss für Pendler:
Arbeitnehmerförderung im Burgenland
Für Frauen und Männer mit Hauptwohnsitz in Güssing und Arbeitsstätte außerhalb von Güssing kann beim Amt der Bgld. Landesregierung ein Fahrtkostenzuschuss beantragt werden. Die Gewährung eines Zuschusses hängt neben folgenden Kriterien auch vom jeweiligen Einkommen ab:
- Schicht- Wechsel- oder Nachtdienst
- Keine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und daher das KFZ verwendet werden muss
- unzumutbare Gesamtfahrzeit der verfügbaren öffentl. Verkehrsmittel (z.B. über 2 Stunden Fahrzeit)
- Sonstige Gründe
Der Antrag ist im Stadtamt Güssing erhältlich und muss bis spätestens 30. April 2015 für das vergangene Jahr 2014 beim Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 5 (Sozialabteilung), Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt eingebracht werden. Infos: 02682/600/2709.