Arbeitnehmerförderung im Burgenland
Für Frauen und Männer mit Hauptwohnsitz in Güssing und Arbeitsstätte außerhalb von Güssing kann beim Amt der Bgld. Landesregierung ein Fahrtkostenzuschuss beantragt werden. Die Gewährung eines Zuschusses hängt neben folgenden Kriterien auch vom jeweiligen Einkommen ab:
Die Stadtgemeinde Güssing gewährt zusätzlich zur Förderung des Landes Burgenland Studenten, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort. Das Ausmaß der Förderung beträgt 50% der nachgewiesenen Kosten der Fahrkarten (z.B: Semesternetzkarte oder Monatskarte).
Ziel: Da für die Weiterentwicklung der Wirtschaftsstruktur von Güssing kleine Dienstleistungs- und Handelsbetriebe insbesondere auch Nahversorger von Bedeutung sind, soll die Möglichkeit geschaffen werden, diesen Bereich zu unterstützen, Karriere mit Lehre soll nicht nur ein Schlagwort sein. Wir unterstützen die Ausbildung durch eine Erfolgsprämie. Insbesondere soll dies auch dazu beitragen, vor allem jüngere Menschen zur Gründung von Unternehmen zu animieren.
Im Rahmen der Lehrlingsförderung kann auch ein
Lehrlingsförderungszuschuss und ein Wohnkostenzuschuss beantragt werden.
Für berufsorientierte Weiterbildung von Arbeitnehmern, Arbeitslosen, Arbeitssuchenden, Lehrlingen, Zivil- und Präsenzdienern kann ein Antrag auf Qualifikationsförderung gestellt werden. Auch hier informiert das Hauptreferat für Sozialwesen beim amt der Bgld. Landesregierung.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird der Parteienverkehr ab Mittwoch, 04. November 2020 bis auf weiteres eingestellt. Die RathausmitarbeiterInnen sind natürlich weiterhin für Sie da. Wir bitten Sie daher, das Rathaus nur in dringenden Fällen bzw. unaufschiebbaren Fällen persönlich aufzusuchen.