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Gewährung einer Unterstützung für Kleinunternehmen

Da für die Weiterentwicklung der Wirtschaftsstruktur von Güssing kleine Dienstleistungs- und Handelsbetriebe insbesondere auch Nahversorger von Bedeutung sind, soll die Möglichkeit geschaffen werden, diesen Bereich zu unterstützen.


Karriere mit Lehre soll nicht nur ein Schlagwort sein. Wir unterstützen die Ausbildung durch eine Erfolgsprämie. Insbesondere soll dies auch dazu beitragen, vor allem jüngere Menschen zur Gründung von Unternehmen zu animieren.

 

Gegenstand von Unterstützungen
Eine Unterstützung können Unternehmen unterliegen, die Branchen angehören, die sich in das Entwicklungskonzept der Stadt, wie z.B Belebung der Innenstadt einfügen. Gefördert werden kann die:

  1. Neugründung von Betrieben
  2. Weiterführung der Aktivitäten geschlossener Kleinbetriebe in Form von Firmengründungen bzw. Übernahmen.
  3. der erfolgreiche Abschluss einer Lehrausbildung
  4. Die Wiedereröffnung von Geschäftslokalen im Bereich der Innenstadt und Nahversorger in den Ortsteilen.
  5. Verbesserung des Tourismusangebotes in Güssing


Unterstützungswerber
Als Unterstützungswerber können Unternehmen in der Rechtsform Einzelunternehmer, Personengesellschaft und juristische Person auftreten, für die es keine gesonderten Förderungsbestimmungen der Stadtgemeinde bereits gibt.

Unterstützungsmaßnahmen und -ausmaß
Zur Erreichung des Zieles können folgende Unterstützungen gewährt werden:

  • Betriebsneugründung
  • Wiedereröffnung von Geschäftslokalen
  • Lehrlingsförderung
  • Tourismusbetriebe


>> mehr Details zur Unterstützung von Kleinunternehmen als Download

>> Ansuchen um Wirtschaftsförderung  

2024 Handwerkerbonus Logo neu

Handwerkerbonus 2024

Für die Jahre 2024 und 2025 legt die Bundesregierung den Handwerkerbonus neu auf. Wir haben Antworten auf oft gestellte Fragen für Sie zusammengefasst.
Auch das Land Burgenland hat den Handwerkerbonus neu aufgelegt. Das Förderbudget umfasst 5 Millionen Euro. Der Burgenländische Handwerkerbonus gilt für handwerkliche Leistungen, die im Zeitraum von 01. April bis 31. Dezember 2024 von Unternehmen mit Sitz im Burgenland durchgeführt wurden, und kann bis längstens 10. Jänner 2025 beantragt werden.

>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2024 auf Bundes- und Landesebene

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