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Neues Angebot: Sozialbegleitung

Manchmal fehlt oft die Kraft, die „ganz normalen“ organisatorischen Herausforderungen des Alltags zu bewältigen. Das Rote Kreuz Burgenland bietet ab sofort eine Sozialbegleitung. 


Manchmal kann der Alltag überfordern: Falls es zusätzlich zur Hilfe durch Familie oder Freunde weitere Unterstützung braucht, helfen seit 2015 die freiwilligen Rotkreuz-Sozialbegleiter_innen.

Ihr Weg zurück in den Alltag. Speziell ausgebildete Rotkreuzhelfer_innen unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen. Die Betreuten brauchen oft nur ein wenig Unterstützung, um sich zu organisieren und ihnen den Rücken zu stärken. So finden sie zurück in einen normalen Alltag. Schon die Begleitung bei Amtswegen kann helfen, die Situation zu entschärfen. Dieses Unterstützungsangebot ist auf maximal ein halbes Jahr begrenzt.

Sie befinden sich in einer herausfordernden sozialen Lage oder Notsituation und benötigen Unterstützung zur Bewältigung dieser? Wir beraten und begleiten Sie unkompliziert und kostenfrei!

Geschulte Sozialbegleiter:innen des Roten Kreuzes Burgenland bieten persönliche Unterstützung in unterschiedlichen Bereichen wie Finanzen & Wohnen, Gesundheit & Pflege aber auch Soziales & Arbeit:

  • Information über bestehende Unterstützungsleistungen: Notstandshilfe, Burgenländische Sozialunterstützung und vieles mehr.
  • Beratung zu Angeboten des Gesundheitswesens: Vorsorgeuntersuchungen, Pflege- und Betreuungsdienste, Behindertenhilfe, etc.
  • Nützliche Tipps über Angebote im jeweiligen Bezirk: Kulturpass, Selbsthilfegruppen, Second-Hand-Läden, etc.


Beratung in der Bezirksstelle Güssing:
monatserster Dienstag, 17-19 Uhr
(ausgenommen Feiertag, Beratung findet am folgenden Dienstag statt)
Grazer Straße 24, 7540 Güssing

>> Info-Folder

Weitere Informationen
Österreichisches Rotes Kreuz
Landesverband Burgenland
Sozialbegleitung
Tel.: +43/5/70144
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


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Handwerkerbonus 2025

Die Antragstellung für den Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene hat mit 01.03.2025 begonnen. Es können Rechnungen mit Leistungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingebracht werden. Die Antragstellung mit Rechnungen in einem früheren Leistungszeitraum ist nicht mehr möglich. Sie haben auch 2025 die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen.

>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene

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