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Neuerungen bei der Sperrmüllentsorgung

Ab 1. Juli 2025 kommt es zu Änderungen bei den Öffnungszeiten der Altstoffsammelstelle in Krottendorf:


Künftig fallen die Samstag-Termine weg, dafür werden die Öffnungszeiten am Freitag bis 17 Uhr ausgeweitet.
Unter der Woche kann man Sperrmülll bzw. Bauschutt wie bisher auch nach telefonischer Vereinbarung unter 0664/100 5500 entsorgen.

Einführung einer Berechtigungskarte
Darüber hinaus kann die Altstoffsammelstelle in Krottendorf künftig nur mehr mit einer Berechtigungskarte genutzt werden. Diese ist beim Eintreffen am Gelände der Altstoffsammelstelle unaufgefordert vorzuzeigen.
Hintergrund dieser Neuerung: In den letzten Jahren hat sich das Sperrmüllaufkommen in der Altstoffsammelstelle in Krottendorf vervielfacht. Dies ist darauf zurückzuführen, weil die Altstoffsammelstelle vermehrt von Personen frequentiert wird, die nicht in Güssing gemeldet sind. Dadurch fallen für die Stadtgemeinde Güssing höhere Kosten an, da aufgrund des erhöhten Sperrmüllvolumens natürlich auch mehr Container bereitgestellt werden müssen sowie erhöhte Entsorgungskosten anfallen.
Aus diesem Grund ist die Nutzung der Altstoffsammelstelle zum gewohnten Gemeindetarif künftig nur mehr mit einer Berechtigungskarte möglich. Falls keine Berechtigungskarte vorgezeigt wird, fällt für die Sperrmüllentsorgung der Tarif der Firma Stipits an.

Die Berechtigungskarte wird im Stadtamt Güssing ausgestellt und in der Bürgerservicestelle (wo auch die gelben Säcke erhältlich sind) ausgegeben.
Pro Haushalt wird eine Berechtigungskarte ausgestellt. Die Karte kann zu den üblichen Öffnungszeiten des Stadtamtes von Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 12 Uhr im Bürgerservice abgeholt werden.
Infos und Rückfragen unter 03322 42311-0 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Berechtigungskarte Sperrmüll 2025 final ansicht

 

 

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Handwerkerbonus 2025

Die Antragstellung für den Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene hat mit 01.03.2025 begonnen. Es können Rechnungen mit Leistungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingebracht werden. Die Antragstellung mit Rechnungen in einem früheren Leistungszeitraum ist nicht mehr möglich. Sie haben auch 2025 die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen.

>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene

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